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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86   

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BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 171
  • StV 1987, 100
  • StV 1987, 101
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207).
  • BGH, 08.01.1985 - 5 StR 828/84

    Offensichtliches Fehlen der Begründetheit eines Rechtsfehlers

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85

    Zulässigkeit der Beurteilung von Leugnen und "Unbelehrbarkeit" als

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Soweit die Strafkammer den bestimmenden Einfluss des Angeklagten V. auf die Mitangeklagten daneben aus dessen Verhalten in der Hauptverhandlung gefolgert hat, lassen die pauschal gehaltenen Ausführungen besorgen, dass sie zulässiges Verteidigungsverhalten strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Soweit auf die mangelnde Schuldeinsicht abgestellt wird, verkennt das Berufungsgericht aber, dass das Bestreiten der Tat dem Angeklagten nicht als Uneinsichtigkeit angelastet werden darf, solange er die Grenzen zulässiger Verteidigung nicht überschreitet [vgl. zur Strafzumessung allgemein BGH, Beschluss vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5; zu § 47 Abs. 1 StGB im besonderen BayObLG, Beschluss vom 11.01.1996 - 3St RR 105/95 -, wistra 1996, 236, juris Rn. 29 f.; KG, Beschluss vom 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) -, juris Rn. 6 m.w.N.].

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5, und vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 -, NStZ 1985, 545, juris Rn. 9).

  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene

    Sowohl das Unterbleiben einer Entschuldigung als auch das Fehlen eines zum Ausdruck gebrachten Bedauerns lassen aber ohne weitere - hier nicht festgestellte - Umstände keinen Schluss auf eine rechtsfeindliche, durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Interessen und Rechtsgütern anderer geprägte Gesinnung oder Gefährlichkeit des Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 362; vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94, StV 1995, 132; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Einem Angeklagten darf aber nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)

    Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung)

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn ein Angeklagter bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 657/95

    Strafschärfung - Rechtskraft des Urteils - Bestreitern der Tat

    Das Bestreiten einer Tat - und daraus folgend die Weigerung, Hintermänner der Tat zu benennen - dürfen aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn der Schuldspruch bereits rechtskräftig und nur noch über die Strafe zu befinden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 jew. m.w.Nachw.).

    Besonderheiten, die die Annahme rechtfertigen könnten, der Angeklagte habe bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt, das die Besorgnis begründet, er behalte sich vor, erneut einschlägig straffällig zu werden, oder die sonst auf seine besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen ließen (zur Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung solchen Verteidigungsverhaltens vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 m.w.Nachw.), ergeben die Urteilsgründe nicht.

  • BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02

    Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig

    Dem Angeklagten kann selbst bei einem rechtskräftigen Schuldspruch nicht vorgeworfen werden, daß er nicht (in vollem Umfang) geständig ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen

  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 57/05

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Nachtatverhaltens (zulässiges

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99

    Prognose bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 5 Ss 172/04

    Überprüfung des Schuldspruchs auf Grund der allgemeinen Sachrüge

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 18/02

    Strafzumessung (Abgrenzung rechtsfeindlicher Gesinnung von zulässigem

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des

  • BGH, 23.09.1992 - 1 StR 501/92

    Berücksichtigung unterbliebener Bemühungen um Schadenswiedergutmachung bei

  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 117/01

    Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten

  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim

  • OLG Köln, 21.05.2002 - Ss 135/02
  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der

  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 400/98

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wegen Verletzung sachlichen Rechts -

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94

    Strafschärfung - Geständnis - Auseinandersetzung mit der Tat

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 281/93

    Prüfung eines Rechtsfehlers in einem Urteil bei Gelangen von Delikten in das

  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 28.09.1999 - 4 StR 448/99

    Gefährliche Körperverletzung; Nachtatverhalten; Strafrahmenwahl; Strafzumessung

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 593/97

    Fehlende Reue und Einsicht als Schuldzumessungsgrund bei Verurteilung wegen

  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines Verteidigungsvorbringens

  • BGH, 23.03.1993 - 4 StR 100/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Aussagenotstands - Strafschärfende

  • BGH, 02.09.1994 - 3 StR 361/94

    Aufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch - Fehlende Einsichtsfähigkeit

  • OLG Köln, 06.11.1998 - Ss 507/98

    "Uneinsichtigkeit" des Angeklagten als Begründung für die Verhängung eines

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 308/94

    Vorliegen einer ungünstigen Sozialprognose wegen Nichtbereuens der Tat

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 48/93

    Formerfordernisse für Verfahrensrügen

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 342/91

    Strafaussetzung zur Bewährung - Auseinandersetzung mit der die Tat bestreitenden

  • BGH, 15.10.1997 - 3 StR 515/97

    Berücksichtigungsfähigkeit fehlender Reue für die Strafzumessung bei einem

  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 721/94

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Leugnen des Angeklagten

  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 121/94

    Kriterien für die Strafzumessung bei Körperverletzung mit Todesfolge - Annahme

  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den

  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 28/93

    Wirksamkeit der Berücksichtigung des Umstandes dass er kein Bedaueren über die

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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86   

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https://dejure.org/1986,1901
BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der Abschreckung anderer bei der Strafbemessung - Rechtfertigung einer schwereren Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 358
  • StV 1987, 100
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann zwar auch der Strafzweck der Abschreckung anderer bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L] m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84

    Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Eine schwerere Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH StV 1983, 195, 326 und 501; BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen -

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Eine schwerere Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH StV 1983, 195, 326 und 501; BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Schon deshalb handelt es sich nicht um einen Grund, der geeignet wäre, die Höhe der gegen den Angeklagten zu verhängenden Strafe zu beeinflussen (zu einem insoweit vergleichbaren Fall vgl. BGH NStZ 1986, 358).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Weder besteht bei der abgeurteilten Tat die Gefahr einer Nachahmung (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10) noch ist eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten festgestellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86, NStZ 1986, 358; Beschluss vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103).

    Dies gilt insbesondere für die Mitberücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der Straffestsetzung; auch hier darf der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden (BGHSt 20, 264 [266/267]; 24, 132; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 100 und 530).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 5 Ss OWi 345/92
    Zwar ist die Abschreckung anderer als Kriterium für die Bemessung einer Geldbuße wie einer Strafe grundsätzlich zulässig, wenn sich gleichartige Verstöße häufen oder es gilt, dem Nachahmungseffekt entgegenzuwirken (vgl. OLG Celle in NStZ 1986, 464; Schall in NStZ 1986, 464; KK-Steindorf § 17 OWiG , Rdn. 42; Göhler § 17 OWiG , Rdn. 16; für § 46 StGB : BGH in GA 1986, 509 und in NStZ 1986, 358; BayObLG in …

    Dazu sind jedoch im Urteil Feststellungen zu treffen (vgl. KK-Steindorf, aaO.; BGH in NStZ 1986, 358).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Die Berücksichtigung solcher generalpräventiver Umstände ist bei der Strafzumessung nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn dabei der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht überschritten wird (vgl. BGHSt 28, 318, 328 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH bei Holtz MDR - 1976, 812; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86).
  • BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87

    Kraftfahrzeug; Unfall; Täuschung; Konkrete Gefahr; Nachahmung;

    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357; LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen nur vor, wenn die abzuurteilende Tat geeignet ist, die Gefahr der Nachahmung zu begründen, oder wenn unabhängig davon eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten zu verzeichnen ist (vgl. BGH, GoltdArch 1986, 509 [hier: III (310) 140 a]; NStZ 1986, 358 ..).

  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 740/88

    Verstoß gegen das Berufsverbot während eines laufenden Beschwerdeverfahrens -

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine schwerere Strafe aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358; BGHR § 46 StGB Generalprävention 2).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Gegebenenfalls wird auch § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB zu prüfen sein (BGH NStZ 1986, 358).
  • BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88

    Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer

    Denn innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe darf der Strafzweck der Abschreckung anderer jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1986, 358, je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 156/86

    Strafschärfende Bewertung aufgrund des generalpräventiven Gedankens -

    Nur unter solchen Voraussetzungen ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten, um potentielle andere Täter abzuschrekken, eine Strafschärfung gegenüber einem Angeklagten über das hinaus, was sonst als angemessen erachtet worden wäre, zulässig (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH Strafverteidiger 1983, 195, 326 und 501; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der

  • BGH, 21.02.1991 - 4 StR 58/91

    Strafschärfung wegen besonderer Gefährlichkeit von Schußwaffen

  • BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89

    Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur

  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 157/86

    Erregung erheblichen öffentlichen Aufsehens als Strafschärfungsgrund

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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3356
BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86 (https://dejure.org/1986,3356)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1986 - 2 StR 550/86 (https://dejure.org/1986,3356)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 550/86 (https://dejure.org/1986,3356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen als Schadenswiedergutmachung - Wirtschaftliche Verhältnisse eines Täters als bedeutsamer Strafzumessungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 100
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Das war ihm nicht zuzumuten (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 und Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 04.12.1981 - 2 StR 604/81

    Strafzumessung - Finanzielle Schwierigkeiten - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Sie dürfen bei der Bewertung einer bestimmten Tat aber nicht gleichzeitig zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 750; vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76; 6. März 1978 - 3 StR 43/78 und 4. Dezember 1981 - 2 StR 604/81).
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 178/81

    Aufhebung des gesamten Strafausspruchs wegen rechtsfehlerhafter Begründung

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Das war ihm nicht zuzumuten (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 und Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 08.01.1985 - 5 StR 828/84

    Offensichtliches Fehlen der Begründetheit eines Rechtsfehlers

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Das war ihm nicht zuzumuten (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 und Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 15.09.1976 - 3 StR 343/76

    Wirkungen des hohen Alters eines Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Sie dürfen bei der Bewertung einer bestimmten Tat aber nicht gleichzeitig zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 750; vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76; 6. März 1978 - 3 StR 43/78 und 4. Dezember 1981 - 2 StR 604/81).
  • BGH, 06.03.1978 - 3 StR 43/78

    Strafmildernde und strafschärfende Wertung desselben Umstandes (Kleptomanie)

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Sie dürfen bei der Bewertung einer bestimmten Tat aber nicht gleichzeitig zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 750; vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76; 6. März 1978 - 3 StR 43/78 und 4. Dezember 1981 - 2 StR 604/81).
  • BGH, 07.06.1972 - 2 StR 118/72

    Strafschärfende und strafmildernde Berücksichtigung einer Primitivreaktion

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Sie dürfen bei der Bewertung einer bestimmten Tat aber nicht gleichzeitig zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 750; vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76; 6. März 1978 - 3 StR 43/78 und 4. Dezember 1981 - 2 StR 604/81).
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten

    Zwar wäre bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten eine solche Erwägung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 46 Rdn. 29 a mit weit. Nachw.).
  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99

    Schwerer Raub; Subjektiver Tatbestand; Tatbestandsirrtum

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (BGHSt 17, 87, 91; BGH wistra 1987, 98; BGH NJW 1990, 2832).
  • BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen -

    Eine Schadenswiedergutmachung vor der strafrechtlichen Klärung des gegen sie erhobenen Vorwurfes war ihr unter diesem Gesichtspunkt nicht zuzumuten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3, 8, 19).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 245/94

    Wiedergutmachung - Strafschärfung - Strafzumessung - Geständnis

    Der Angeklagte hätte, was das Landgericht richtig gesehen hat, durch eine Wiedergutmachung des der Nebenklägerin durch den Faustschlag zugefügten Schadens seine Verteidigungsposition nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3, 8 und 19, jeweils m.w.N.; st.Rspr.).
  • BGH, 14.11.1989 - 4 StR 550/89

    Zulässigkeit der Anlastung fehlender Schadenswiedergutmachung bei leugnendem

    Ein Verhalten nach der Tat, das dazu geeignet ist, kann deshalb von ihm nicht mit der Folge erwartet werden, daß ihm schon dessen bloße Unterlassung zur Strafschärfung gereicht (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1981, 343 Nr. 4 mit weit. Nachw.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3, 8 und 12).
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den

    Das Fehlen von Schuldeinsicht durfte ihm daher nicht strafschärfend angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 3, 4, 5).
  • BGH, 31.08.1987 - 3 StR 349/87

    Rechtswidrigkeit der Zueignung bei fälligem Zahlungsanspruch - Glaube des Täters

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der glaubt, einen fälligen Zahlungsanspruch und insoweit einen Übereignungsanspruch auf einen entsprechenden Geldbetrag gegen seinen Schuldner zu haben, in einem den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung anschließenden Tatbestandsirrtum (BGHSt 17, 87, 90 f; BGH GA 1962, 144, 145; 1966, 211, 212; NStZ 1982, 380; wistra 1987, 98; 1987, 136).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1986 - 2 StR 599/86   

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https://dejure.org/1986,4229
BGH, 20.11.1986 - 2 StR 599/86 (https://dejure.org/1986,4229)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1986 - 2 StR 599/86 (https://dejure.org/1986,4229)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1986 - 2 StR 599/86 (https://dejure.org/1986,4229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Angeklagter - Zeugenaussage - Geständnis - Ersparen der Zeugenaussage des Opfers duch Geständnis des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung;

    Durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet ferner die Erwägung des Landgerichts, die "ausgeworfene Gesamtfreiheitsstrafe" sei "zur nachhaltigen Einwirkung auf den in der Hauptverhandlung völlig ungerührt auftretenden Angeklagten erforderlich." Da der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten bestritten hat, konnte von ihm in der Hauptverhandlung ein anderes Verhalten, etwa das Zeigen von Mitgefühl gegenüber der ihn - nach seiner Darstellung fälschlicherweise belastenden - Zeugin, nicht erwartet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 6).
  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim

    Einem Angeklagten, der die Tat bestreitet, darf es nicht zum Nachteil gereichen, daß er keine Reue zeigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 4, 6), weil er sich sonst mit seinem eigenen zulässigen Verteidigungsverhalten in Widerspruch setzen müßte.
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß einem Angeklagten ein zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung nicht strafschärfend angelastet werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 6; st. Rspr.).
  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 28/93

    Wirksamkeit der Berücksichtigung des Umstandes dass er kein Bedaueren über die

    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1986 - 2 StR 190/86   

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https://dejure.org/1986,3741
BGH, 11.11.1986 - 2 StR 190/86 (https://dejure.org/1986,3741)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1986 - 2 StR 190/86 (https://dejure.org/1986,3741)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1986 - 2 StR 190/86 (https://dejure.org/1986,3741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung eines Selbstmordversuches eines Vergewaltigungspfers als straferschwerend - Voraussetzungen für die Strafzumessungserwägungen - Strafzumessung - Auswirkungen der Tat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Grundsätzlich können Folgen einer Straftat einem Täter nur dann straferschwerend zugerechnet werden, wenn sie von diesem verschuldet sind, wenn dieser sie also in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat oder wenn sie für ihn mindestens voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 2, 3, 4).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Grundsätzlich können Folgen einer Straftat einem Täter nur dann straferschwerend zugerechnet werden, wenn sie von diesem verschuldet sind, wenn dieser sie also in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat oder wenn sie für ihn mindestens voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 2, 3, 4).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
    Grundsätzlich können Folgen einer Straftat einem Täter nur dann straferschwerend zugerechnet werden, wenn sie von diesem verschuldet sind, wenn dieser sie also in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat oder wenn sie für ihn mindestens voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 2, 3, 4).
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